Zum Hauptinhalt springen Zum Footer springen Zum Ende der Navigation springen Zum Beginn der Navigation springen

Der Kopenhagen Prozess

(unter besonderer Berücksichtigung des Themas Qualität in der beruflichen Bildung)

In den Blickpunkt kam das Thema „Qualität in der beruflichen Bildung“ zwar bereits mit dem Lissabon Prozess (2000), systematisch umgesetzt wird es allerdings erst seit dem Kopenhagen Prozess (2002). (1) Der Kopenhagen Prozess legt politische Prioritäten für die Erreichung der Lissabon Ziele im Bereich der Berufsbildung fest und zwar in Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“. (2)

Am 30. November 2002 genehmigten die Bildungsminister von 31 europäischen Ländern und die Europäische Kommission die Erklärung von Kopenhagen (3) über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung. Folgende Prioritäten und weitere Überlegungen zu den damit verbundenen Instrumenten wurden in der Erklärung von Kopenhagen festgehalten:

  • Stärkung der europäischen Dimension in der Berufsbildung;
  • Erhöhung von Transparenz, Information und Beratung (Europäischer Lebenslauf, Diploma Supplements, Europass, einheitlicher Europäischer Rahmen für den Fremdsprachenerwerb);
  • Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen, inklusive non-formales und informelles Lernen (Anerkennungssysteme auf Basis gemeinsamer Prinzipien, Leistungspunktesystem für die Berufsbildung, gemeinsame Grundsätze für die Validierung non-formalen und informellen Lernens);
  • Kooperation im Bereich der Qualitätssicherung (Kooperation durch den Austausch von Modellen und Methoden, Entwicklung von allgemeinen Kriterien und Prinzipien für Qualität in der Berufsbildung).

Zur Umsetzung des Kopenhagen Prozesses wurden neben einem steuernden Koordinierungsgremium drei Arbeitsgruppen zu den Themen „Transparenz“, „Qualitätssicherung“ und „Leistungspunktesystem“ eingerichtet. Für den Bereich Qualitätssicherung wurde die Technical Working Group on Quality in VET von der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission Ende des Jahres 2002 eingerichtet, um die Erarbeitung und Umsetzung der europäischen Gemeinschaftsziele im Berufsbildungsbereich voranzutreiben.

Anfang 2003 beginnen die Arbeitsgruppen zu den Themen „Transparenz“, „Qualitätssicherung“ und „Leistungspunktesystem“ mit der Erfüllung ihrer Mandate. Der Auftrag der Technical Working Group on Quality Assurance in VET umfasste

  • die Erstellung einer Ist-Zustands-Analyse;
  • die Erarbeitung von Kriterien für Qualitätsentwicklung;
  • die Ermittlung und Beschreibung von Qualitätsindikatoren für die Berufsbildung auf Systemebene (good practice-Basis);
  • die Konzeption eines übergreifenden Referenzrahmens für die Entwicklung bzw. Reform von Qualitätssystemen in der Berufsbildung (Common Quality Assurance Framework);
  • sowie die Beschreibung von Methoden und Instrumenten zur Unterstützung von Selbstevaluation und Qualitätssicherung.

In den Jahren 2003 und 2004 entwickeln die drei Arbeitsgruppen folgende Produkte:

  • Einen einheitlichen Transparenzrahmen für Qualifikationen und Kompetenzen (EUROPASS) (4)
  • Gemeinsame Europäische Prinzipien zur Identifizierung und Validierung non-formaler und informeller Kompetenzen (5)
  • Einen gemeinsamen Europäischen Bezugsrahmen zur Qualitätssicherung sowie (6)
  • Prinzipien eines Grundmodells für ein Europäisches Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET). (7)

Von 13. bis 16. Dezember 2004 fand in Maastricht die europäische Konferenz „Stärkung der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung“ statt. Sie ist als erste Folgekonferenz zum Kopenhagen Prozess zu bezeichnen, auf welcher das sogenannte Kommuniqué von Maastricht (8) beschlossen wurde. Im Maastricht Kommuniqué wird eine Bestandsaufnahme der im Zusammenhang mit der Lissabonner und Kopenhagener Strategie erzielten Fortschritte vorgenommen. Es werden neue Prioritäten im Rahmen des Kopenhagen Prozesses für eine verstärkte europäische Zusammenarbeit in der Berufsbildung festgelegt. Die notwendigen Reformen sollen sich vor allem auf die folgenden Aspekte konzentrieren:

  • Verbesserung des Images und der Attraktivität der Berufsbildung für Arbeitgeber und Individuen, um die Teilnahme an beruflicher Aus- und Weiterbildung zu erhöhen;
  • Erreichung hoher Qualität und Innovation in den Berufsbildungssystemen, zum Nutzen aller Lernenden um die europäische Berufsbildung weltweit wettbewerbsfähig zu machen;
  • Verknüpfung der Berufsbildung mit der Arbeitsmarktnachfrage der wissensbasierten Wirtschaft nach hoch qualifizierten Arbeitskräften und, vor allem aufgrund des demografischen Wandels, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Kompetenzen älterer Beschäftigter;
  • Berücksichtigung der Bedürfnisse gering qualifizierter Personen und benachteiligter Gruppen, um den sozialen Zusammenhalt zu sichern und die Beteiligung im Beschäftigungsprozess zu erhöhen.

Das Kommuniqué von Maastricht enthält im Kern die Übereinkunft, einen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) sowie ein Europäisches Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET) zu entwickeln. Besonders im Hinblick auf den Europäischen Qualifikationsrahmen gibt es Verbindungen des Kopenhagen Prozesses zum Bologna Prozess, als dessen Kernziel die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums bis zum Jahr 2010 zu bezeichnen ist. (9)

Im Zuge des Follow-up Prozesses nach der europäischen Konferenz in Maastricht wurde das European Network on Quality in Vocational Education and Training VET (ENQA-VET) von der Europäischen Kommission gegründet. Die Hauptaufgaben des Netzwerks bestanden zunächst in der Weiterentwicklung des Common Quality Assurance Frameworks (CQAF) in Fortsetzung der Arbeit der Technical Working Group on Quality in VET sowie der Förderung der Kooperation unter den relevanten Stakeholdern auf nationaler und europäischer Ebene.

Im Dezember 2006 fand die zweite Folgekonferenz zum Kopenhagen Prozess in Helsinki statt. Im Kommuniqué von Helsinki (10) wird der Berufsbildung neuerlich die zentrale Aufgabe zugewiesen, einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und zum sozialen Zusammenhalt (Lissabon Strategie) zu leisten. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass zukünftig ein stärker fokussierter Ansatz notwendig sei, der auf vier Schwerpunktbereiche ausgerichtet sein sollte:

  • Ausrichtung der Politik auf die Verbesserung der Attraktivität und der Qualität der beruflichen Bildung, in diesem Zusammenhang sollte ein stärkeres Gewicht auf die „Good Governance“ der Berufsbildungssysteme, -einrichtungen, und/oder –anbieter gelegt werden;
  • Weitere Entwicklung, Erprobung und Nutzung gemeinsamer europäischer Instrumente für die berufliche Bildung (EQF, ECVET, Europass) mit dem Ziel, diese bis 2010 zur Verfügung zu haben; in diesem Zusammenhang wird eine stärkere Zusammenarbeit bei der Verbesserung der Qualität durch die Nutzung von ENQA-VET propagiert, um eine gemeinsame Auffassung von Qualitätssicherung zu entwickeln;
  • Verbesserung des Erfassungsbereichs, der Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Berufsbildungsstatistik bis 2008;
  • Aktive Einbindung aller Akteure in die Arbeiten zur Umsetzung des Kopenhagen Prozesses.

Im November 2008 fand die dritte Folgekonferenz zum Kopenhagen Prozess in Bordeaux statt.

Im Bordeaux Kommuniqué (11) wurden eine Bestandsaufnahme der bisherigen Fortschritte des Kopenhagen Prozesses vorgenommen sowie die Prioritäten für die Periode 2008 bis 2010 festgelegt. Diese können folgendermaßen zusammengefasst werden:

  • Die Anwendung der Grundsätze und Instrumente für die verstärkte Zusammenarbeit in der Berufsbildung auf nationaler und europäischer Ebene stehen im Vordergrund. Zu den wichtigsten Aktivitäten bis 2010 zählen in diesem Zusammenhang die Umsetzung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) und des Europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQARF). Die Wichtigkeit, in Anlehnung an den EQR nationale Qualifikationsrahmen zu entwickeln, die auf Lernergebnissen beruhen, wird betont. Pilotprojekte, angemessene Methoden, Prinzipien (für die Anerkennung non-formalen und informellen Lernens) und Unterstützungsinstrumente sollen entwickelt werden.
  • Die Steigerung der Qualität und Attraktivität von Berufsbildungssystemen ist ein weiterer Schwerpunktbereich. Zukünftig wird die Förderung und Erweiterung der Kompetenzen von Lehrern/innen und Trainern/innen im Mittelpunkt stehen, wobei hier vor allem maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsangebote entwickelt werden sollen. Damit soll auch eine Steigerung der Attraktivität dieser Berufsbilder einhergehen. Alle Qualitätssicherungsmaßnahmen sollen insgesamt zu einer Modernisierung der Berufsbildungssysteme beitragen und das gegenseitige, länderübergreifende Vertrauen in die verschiedenen Systeme stärken.
  • Als drittes strategisches Ziel für den weiteren Verlauf des Prozesses wird die Stärkung der Verbindungen zwischen Berufsbildung und Arbeitsmarkt definiert. Hier geht es vor allem darum, die Angebote in der beruflichen Aus- und Weiterbildung stärker mit der Nachfrage nach Arbeitskräften und Qualifikationen in Einklang zu bringen.
  • Die Stärkung der Arrangements der europäischen Zusammenarbeit ist die vierte Priorität. Hier geht es darum, die Wirksamkeit der europäischen Peer Learning Aktivitäten zu erhöhen und aus deren Ergebnissen den größtmöglichen Nutzen für die nationalen Strategien zu ziehen. Weiters sollen Verbindungen zwischen dem Kopenhagen und dem Bologna Prozess entwickelt sowie die Sichtbarkeit des Kopenhagen Prozesses – als einem Beitrag zur Erreichung der Lissabonner Ziele – verstärkt werden.

Die Empfehlungen für das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) und für den Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQARF) wurden im Mai 2009 vom Europäischen Parlament und Rat angenommen.

Gesamter Seiteninhalt als PDF zum Download (45 kb)


Europäischer Rat (2002): Detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa.

http://europa.eu/legislation_summaries/education_training_youth/general_framework/c11086_de.htm

Declaration of the European Ministers of Vocational Education and Training, and the European Commission, convened in Copenhagen on 29 and 30 November 2002, on enhanced European cooperation in vocational education and training, “The Copenhagen Declaration”.
http://ec.europa.eu/education/pdf/doc125_en.pdf

Europäische Kommission (2006): Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen. Ein Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET). Ein Europäisches System für die Übertragung, Akkumulierung und Anerkennung von Lernleistungen im Bereich der Berufsbildung.

http://europa.eu/legislation_summaries/education_training_youth/lifelong_learning/c11107_de.htm

http://ec.europa.eu/education/policies/educ/bologna/bologna_en.html

Kommuniqué von Helsinki über die verstärkte Europäische Zusammenarbeit in der Berufsbildung. 5. Dezember 2006.
http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc/vocational/helsinki_de.pdf

YouTube ist deaktiviert

Für die Verwendung von YouTube Videos benötigen wir Ihre Zustimmung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Vimeo ist deaktiviert

Für die Verwendung von Vimeo Videos benötigen wir Ihre Zustimmung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

OpenStreetMap ist deaktiviert

Für die Verwendung von OpenStreetMap benötigen wir Ihre Zustimmung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Issuu ist deaktiviert

Für die Verwendung von Issuu benötigen wir Ihre Zustimmung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.